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Einkommensteuer aus der Vermietung von Immobilien in Kroatien

Im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere in der Europäischen Union, gibt es keine streng einheitlichen Regeln, die festlegen, wie das Einkommen von Staatsangehörigen der EU-Länder, die im Ausland tätig sind, besteuert werden soll.

Das Land, in dem der Eigentümer der kroatischen Immobilie steuerlich ansässig ist, kann jedoch in der Regel Einkommen aus gewerblicher Tätigkeit, das aus Immobilien oder anderen Quellen fließt, oder Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien sowie Einkommen, das in einem anderen Land außerhalb Ihres Heimatlandes erzielt wird, besteuern.

Steueransässigkeit, oder wo man das Einkommen versteuern soll

Jedes Land definiert einen Steueransässigen anders, aber in der Regel werden Sie als steueransässig in dem Land angesehen, in dem Sie sich länger als 6 Monate im Jahr aufhalten. Das bedeutet, dass Sie normalerweise steueransässig in Ihrem Heimatland bleiben, wenn Sie weniger als 6 Monate im Jahr in Kroatien verbringen.

Doppelbesteuerung des Einkommens

In spezifischen Fällen können Sie von beiden Ländern gleichzeitig als Steueransässiger angesehen werden, und sie können von Ihnen verlangen, Steuern zu zahlen. Die meisten Länder haben jedoch ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, das normalerweise bestimmt, in welchem Land Sie steuerpflichtig sind.

Wenn das Doppelbesteuerungsabkommen nicht auf Sie anwendbar ist, was jedoch nicht der Fall bei Kroatien und den EU-Bürgern ist, empfehlen wir, sich an Steuerspezialisten in Kroatien oder dem Land zu wenden, in dem Sie steuerpflichtig sind.

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Fiktiver Steuerwohnsitz

Ein Problem entsteht, wenn Ihr Einkommen aus der Vermietung von Immobilien in Kroatien den Hauptteil Ihres Einkommens aus allen Ländern, in denen Sie tätig sind, darstellt. In diesem Moment entsteht ein sogenannter fiktiver Steuerwohnsitz, der Sie verpflichtet, Ihr gesamtes Einkommen in Kroatien zu versteuern, auch wenn es nicht auf dem Gebiet der Republik Kroatien erzielt wurde.

Die Gesetzgebung der Europäischen Union schreibt vor, dass unabhängig davon, in welchem Land Sie als Steueransässiger gelten, Ihr Einkommen auf die gleiche Weise und zu den gleichen Bedingungen besteuert werden soll, wie das Einkommen der Einwohner des betreffenden Landes. Das bedeutet, dass die Besteuerung des Einkommens aus der Vermietung von Immobilien bei einem Steuerwohnsitz in Kroatien den gleichen Bedingungen wie für einen Bürger Kroatiens unterliegt.